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Februar 2013

TK: Patientenverfügungen werden in der Praxis immer bedeutender

Nach Auffassung der Techniker Krankenkasse (TK) werden Patientenverfügungen bei der Behandlung immer bedeutender. Die Krankenkasse beruft sich dabei auf Auswertungen der Geschäftsstelle Qualitätssicherung in Krankenhäusern. In Baden-Württemberg seien demnach im Jahr 2011 die Behandlung von nahezu 3.000 Patienten (circa acht Prozent), die einen Schlaganfall erlitten, durch eine Verfügung beeinflusst worden. Bei Patienten, die in einem Krankenhaus nach einem Schlaganfall verstarben, lag die Quote von Behandlungseinflussnahme durch Patientenverfügungen bereits bei ungefähr 50 Prozent. Meist werden dabei lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen.

AMNOG: Novartis-Klage könnte Kassen Milliarden kosten

Nachdem bekanntlich ausschließliche neue Arzneimittel bewertet wurden, stehen seit einiger Zeit auch die bereits auf dem Markt befindlichen Produkte zur Prüfung an. Ziel der Regierung war es, neben dem Nutzen der Medikamente auch die Preise auszuhandeln und zu bewerten, um so eventuell Milliarden einsparen zu können. Nun könnte durch eine Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg, bei dem viele AMNOG-Verfahren landen werden, daraus möglicherweise nichts werden. Das Gericht hat nämlich auf Klage des Pharmakonzerns Novartis das erste Prüfverfahren gestoppt. Und so könnte es anderen auch gehen. Jetzt drohen jahrelange Verzögerungen, die der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, für gravierend hält. Der sagte gegenüber der FAZ: „Wenn wir die schon eingeführten Medikamente nicht bewerten können, dann entgeht den Kassen dauerhaft ein Einsparvolumen von mindestens 3 bis 4 Milliarden Euro im Jahr.“ Immerhin: In 2011 hatten die Kassen fast 31 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben. Der Gesetzestext sieht vor, dass eine gesonderte Klage gegen die Nutzenbewertung unzulässig ist und nur zum Tragen kommen kann, wenn sich die Parteien im Schiedsverfahren nicht einigen können. Durch diese Vorschrift wollte der Gesetzgeber Verfahrensverzögerungen vermeiden. Das Sozialgericht in Potsdam stellte wie die klagende Novartis in Frage, dass diese Regelung auch für schon eingeführte Medikamente gilt. Die Klagezulässigkeit soll nun festgestellt werden und wenn dies bejaht wird, könnte es Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Dies würde die Nutzen- und Preisbewertung erheblich verzögern und nach Auffassung von Hecken seien damit Milliarden-Einsparungen erst mal auf Eis gelegt.

SPD: Zurück zur Beitragsautonomie der Krankenkassen

Die SPD hat für den Fall einer Regierungsübernahme angekündigt, den Zusatzbeitrag der Krankenkassen abschaffen zu wollen. "Wir wollen den Krankenkassen die Beitragsautonomie zurückgeben und zur paritätischen Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zurückkehren", sagte SPD-Fraktionsvize Elke Ferner der "Rheinischen Post" am 14.2. Damit würden die Zusatzbeiträge und Ausschüttungen der Kassen wegfallen. Die Änderungen sollen laut Ferner gleich zu Beginn der Wahlperiode geregelt werden. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Kassenbeiträge würde die Arbeitgeber belasten und Arbeitnehmer entlasten.

Kienbaum-Studie: Vergütung von Führungskräften im Krankenhaus

Noch nicht einmal halb so viel wie Manager in der freien Wirtschaft verdienen Führungskräfte in Krankenhäusern im Schnitt. Das ist das Ergebnis einer neuen Kienbaum-Studie zur Vergütung von ach- und Führungskräften in Krankenhäusern, in der mehr als 2.500 Positionen in knapp 150 Krankenhäusern analysiert wurden. Das Gehalt eines Krankenhaus-Geschäftsführers betrug im vergangenen Jahr durchschnittlich 157.000 Euro, während ein Geschäftsführer in der Privatwirtschaft im Schnitt 334.000 Euro erhalten hat. Ähnlich groß sind die Vergütungsunterschiede bei Führungskräften im Personalwesen: Krankenhäuser haben ihre Personalchefs 2012 mit durchschnittlich 79.000 Euro im Jahr vergütet, während Wirtschaftsunternehmen den HR-Chefs 131.000 Euro gezahlt haben. In sämtlichen vergleichbaren nicht-ärztlichen Positionen lagen die Gehälter in Krankenhäusern deutlich unter denen in der freien Wirtschaft. Dabei erhalten mehr als drei Viertel der Geschäftsführer von Krankenhäusern eine leistungsorientierte Vergütung. Diese Vergütungsform ist damit im Krankenhausmanagement weniger verbreitet als in der Privatwirtschaft, wo 94 Prozent der Geschäftsführer einen jährlichen Bonus erhalten. Ein Klinik-Geschäftsführer kann durchschnittlich einen Bonus von 23.000 Euro im Jahr erwarten, während in der freien Wirtschaft durchschnittliche Geschäftsführer-Boni von 114.000 Euro gezahlt werden. Allerdings macht die variable Vergütung in Wirtschaftsunternehmen auch ein Drittel der Gesamtvergütung eines Geschäftsführers aus, während dieser Anteil bei Krankenhaus-Leitern lediglich zwölf Prozent des Jahreseinkommens beträgt. Die Verträge von Chefärzten, die neu in diese Position aufsteigen, enthalten seit einigen Jahren immer häufiger eine Bonusvereinbarung: Der Anteil der Neuverträge mit Bonuskomponente ist von fünf Prozent im Jahr 1995 auf etwa 50 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. Der durchschnittliche Jahresbonus für Chefärzte beträgt derzeit 73.000 Euro. Chefärzte erhalten insgesamt eine variable Vergütung von durchschnittlich 127.000 Euro im Jahr, ihre Jahresgrundbezüge belaufen sich auf 129.000 Euro. Auch sind die Gehaltsunterschiede für Mediziner in gleicher Position sehr stark unterschiedlich. Bei Chefärzten liegt sie zwischen 125.000 und 500.000 Euro, was mit Trägerschaft, Größe und Berufserfahrung wie Reputation zu tun hat.

Barmer GEK Arztreport 2013: ADHS und Ritalin-Verordnungen auf dem
Vormarsch

In Deutschland wächst eine "Generation ADHS" heran: Unter Kindern und Jugendlichen bis 19 Jahre - so der jetzt in Berlin vorgestellte Arztreport 2013 der Barmer GEK - kletterte die Zahl diagnostizierter Aufmerksamkeits-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) zwischen 2006 und 2011 von 2,92 auf 4,14 Prozent. Das entspricht einem Zuwachs von 42 Prozent. Altersübergreifend ist der Bevölkerungsanteil mit einer ADHS-Diagnose sogar um 49 Prozent gestiegen (von 0,61 auf 0,92 Prozent der Bevölkerung). Im Jahr 2011 wurde ADHS bei rund 750.000 Personen festgestellt (552.000 Männer, 197.000 Frauen). Mit rund 620.000 Personen entfiel das Gros auf die Altersgruppe bis 19 Jahre (472.000 Jungen, 149.000 Mädchen). Besonders hohe Diagnoseraten seien zum Ende des Grundschulalters vor dem Übergang auf weiterführende Schulen zu verzeichnen, so die Reportautoren Dr. Thomas G. Grobe und Prof. Dr. Friedrich W. Schwartz vom Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (ISEG) in Hannover. Dies könne unter anderem auch die Erwartungshaltungen der Eltern widerspiegeln. "In Deutschland wird immer häufiger ADHS diagnostiziert, obwohl das öffentliche und fachliche Bewusstsein für dieses Erkrankungsbild bei uns schon seit mehr als einem Jahrzehnt hoch ist", so Schwartz.

Bedarfsplan Ärzte für Berlin vereinbart

Die KV Berlin hat im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden und den Krankenkassen in Berlin auf Basis der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie einen Bedarfsplan beschlossen. Im Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Berlin am 6. Februar 2013 hat eine gemeinsame Verständigung zum Bedarfsplan für die ambulante ärztliche Versorgung in der Hauptstadt stattgefunden. Der Bedarfsplan gilt – mit einer Übergangsfrist bis zur Jahresmitte – ab 2013 und vorbehaltlich der zweimonatigen Beanstandungsfrist der Aufsicht. Damit ändert sich einiges. „Das ärztliche Leistungsangebot wird stärker nach Arztgruppen ausdifferenziert. Auch der Demografiefaktor, also die Alterskomponente, spielt jetzt eine Rolle. Einerseits ist Berlin als ein Planungsbezirk statistisch betrachtet zwar nicht unterversorgt. Andererseits gibt es auch in unserer Region schlechter versorgte Gebiete. Hier können wir nun dank des Bedarfsplans die Versorgung besser steuern. Das betrifft beispielsweise die Verlegung von Arztsitzen von einem in den anderen Berliner Bezirk“, erläuterte Dr. Uwe Kraffel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Berlin. So soll sich die Verteilung der Ärzte und Psychotherapeuten zugunsten einiger Bezirke noch verbessern, obwohl Berlin im Grunde ausreichend mt Ärzten versorgt ist. Notwendig geworden war der neue Bedarfsplan durch den Beschluss des G-BA vom 20.12.2012 infolge der Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes.

Zahl der Apotheken deutlich gesunken

Erstmals seit 1994 gibt es in Deutschland weniger als 21.000 Apotheken: Die Zahl der Betriebsstätten sank im vergangenen Jahr um 295 auf 20.934 – ein Rückgang um 1,4 Prozent. Rechnerisch schloss damit beinahe an jedem Arbeitstag eine Apotheke. Dies ergab eine Abfrage des Branchendienstes APOTHEKE ADHOC unter den Apothekerkammern der Bundesländer. Insgesamt mussten 2012 mehr als 480 Apotheken schließen, dem stehen rund 185 Neueröffnungen gegenüber. Wie im Vorjahr ist Bremen von dem Rückgang besonders betroffen: Hier schlossen fast 5 Prozent der Apotheken. Auch in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland schlossen überdurchschnittlich viele Apotheken. Vergleichsweise wenig Apotheken mussten in den neuen Bundesländern und in Hessen schließen. Die Apothekenzahl liegt somit auf dem niedrigsten Stand seit 18 Jahren: 1994 gab es 20.903 Apotheken. Bereits zwischen 2000 und 2003 sank die Apothekendichte; gestoppt wurde der Trend durch die Zulassung von Filialapotheken im Jahr 2004. In Deutschland darf jeder Apotheker bis zu vier Apotheken betreiben. Nachdem zunächst viele Schließungen durch die Übernahme als Filiale abgewendet werden konnten, ist die Tendenz seit 2008 wieder negativ. In den vergangenen fünf Jahren sank die Zahl der Apotheken um 668.

Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz passiert Gesundheits-ausschuss

Der Gesundheitsausschuss hat am 30.1. 2013 abschließend den Gesetzentwurf zur Krebsfrüherkennung und zu den klinischen Krebsregistern (17/11267) beraten, der die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und den flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern mit gesetzlichen Maßnahmen fördern soll. Mit Blick auf Bonuszahlungen für Krankenhausärzte wurde ein Änderungsantrag angenommen, der vorsieht, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beauftragt wird, in ihren Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung mit leitenden Krankenhausärzten gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen abzugeben. Sie sollen klarstellen, dass Zielvereinbarungen nicht auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen dürfen. Aus Sicht der Opposition lösen die geplanten Regelungen zu den Bonusverträgen das Problem nicht. Sie  begrüßte aber grundsätzlich den Gesetzentwurf, da er einheitliche Rahmenbedingungen für einen flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern schaffe.

Bayern: Kliniken und Kassen einigen sich auf Vergütung im Jahr 2013

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Krankenkassenverbände haben sich darauf geeinigt, welche Vergütung die rund 320 betroffenen Krankenhäuser in Bayern im Jahr 2013 für ihre Behandlungen abrechnen dürfen. Sie vereinbarten den sogenannten landesweiten Basisfallwert, mit dem die Krankenhausbehandlungen in einer Größenordnung von insgesamt knapp 9,2 Milliarden Euro vergütet werden. Die intensiven Verhandlungen mussten in die Verlängerung gehen, um doch noch ohne Einschaltung der Schiedsstelle ein Ergebnis zu erzielen. So gelang der Durchbruch diesmal nicht, wie in den Vorjahren, bereits vor dem Jahreswechsel, da die Vertragspartner mit höchst unterschiedlichen Vorstellungen gestartet waren. Der landesweite Basisfallwert ist der Preis für eine Krankenhausbehandlung mit einem durchschnittlichen Aufwand. Er wird im Jahr 2013 in den bayerischen Kliniken 3.090,00 Euro betragen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Veränderung innerhalb der begrenzten gesetzlichen Möglichkeiten. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Basisfallwert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. Für die normale Entbindung eines gesunden Neugeborenen beträgt der Multiplikator z. B. 0,51, während für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung der 62-fache Wert berechnet wird. Die Einigung stelle einen typischen Kompromiss dar, beide Seiten bezeichnen das Ergebnis als „problematisch, aber annehmbar.

Erste Betriebskrankenkasse setzt AOK Systems Software ein
 
Die AOK Systems GmbH hat ihre Branchenlösung oscare® für die Gesetzliche Krankenversicherung bei der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu Jahresbeginn erfolgreich eingeführt. Die Krankenversicherung aus Celle ist damit die erste Betriebskrankenkasse, die die Softwarelösung des Systemhauses der AOK-Gemeinschaft für ihre Unternehmensprozesse nutzt. Gleichzeitig ist sie auch die erste Krankenversicherung, bei der alle Hauptmodule der Software zeitgleich eingeführt wurden. Bundesweit nutzen rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebskrankenkasse Mobil Oil die neue Software und betreuen mit ihr über 1,1 Millionen Versicherte.

KV Nordrhein und Krankenkassen: Honorarsteigerung von 5,15 Prozent
vereinbart

 
Die Mittel für die ambulante ärztliche Versorgung in Nordrhein erhöhen sich in diesem Jahr um 5,15 Prozent. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die nordrheinischen Krankenkassen einigten sich für dieses Jahr auf ein Plus bei der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) von rund 128 Millionen Euro - ein Ergebnis, das alle Verhandlungspartner als fairen Kompromiss betrachten. Durch das Gesamtpaket rückt die Vergütung der Ärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein näher an das Niveau in anderen Bundesländern heran. Für die ambulante Versorgung der Patienten im Rheinland stehen jetzt im Schnitt pro Patient und Jahr 352 Euro zur Verfügung. Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, erklärt: "Mit unserer Einigung ist ein höherer Abschluss als auf Bundesebene erzielt worden. Die Gesetzlichen Krankenkassen sehen darin eine Investition in die Zukunft und ein Signal für die Stärkung der ambulanten medizinischen Versorgung. Die höheren Aufwendungen, so lautet zugleich die Erwartung, müssen den Patienten als spürbar bessere Versorgung zugutekommen."

KV Bayern: Honorarplus von 3,5 Prozent für Bayerns Ärzte

Für die Vergütung der Leistungen von Bayerns Ärzten und Psychotherapeuten stehen im Jahr 2013 rund 175 Millionen Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr. Das bedeutet eine Honorarsteigerung von insgesamt rund 3,5 Prozent, wie der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mitteilte. Das Ergebnis wurde durch das Landesschiedsamt festgesetzt, nachdem eine Einigung auf dem Verhandlungswege zwischen Krankenkassen und KVB nicht zu erzielen war. Als besonders problematisch hatte sich erwiesen, dass der Bewertungsausschuss auf Bundesebene im Vorfeld der Verhandlungen die Morbiditätsrate - also die Veränderung der Krankheitslast - für Bayern deutlich zu gering bemessen hatte. Diese lag mit 0,1 Prozent weit unter dem Bundesdurchschnitt von 1,2 Prozent und sorgte dafür, dass Bayerns Krankenkassen mit Bezug auf diese Kenngröße nicht zu echten Verhandlungen über eine Verbesserung der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten bereit waren. Im Ergebnis wurde durch das Schiedsamt nun eine Steigerungsrate von 0,43 Prozent festgelegt.

 

Januar 2013

Größte Versorgungsforschungsstudie: 25 Millionen gegen den Krebs

Mit der Diskussion über die Brachytherapie fing alles an. Man brauche im Kampf gegen den Prostatakrebs mehr Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung. Daraus erwuchs nun die bislang größte Versorgungs-Studie namens „PREFERE“ .Diese Studie wird wohlmöglich beispielhaft für weitere Forschungsprojekte sein, um mehr Effektivität und Effizienz im Versorgungsgeschehen zu erreichen. An der Studie beteiligen sich nahezu alle einschlägigen Spitzenorganisationen auf Bundesebene.Sie wurde vom G-BA initiiert und von GKV, PKV und der deutschen Krebshilfe gemeinsam auf den Weg gebracht. Mit dem jetzt erfolgten Startschuss für „PREFERE“, startet wahrlich ein Riesenprojekt: Über einen Zeitraum von 17 Jahren werden die vier aktuellen Therapiemöglichkeiten bei Prostatakrebs untersucht und insgesamt 4600 Patienten begleitet. 25 Millionen Euro sollen insgesamt investiert werden. Ziel ist es, den betroffenen Patienten belastbare Therapievorschläge zu machen. Dabei soll vor allem auch die Gefahr eines Über-Therapierens, beispielsweise durch zu frühzeitige Strahlenbehandlung oder OPs, minimiert werden, was durch ausgefeilte Methoden frühzeitiger „Aktiver Beobachtung“ realisiert werden soll. Studienleiter Prof. Dr. Michael Stöckle ist zuversichtlich, durch die Studie eine Datenlage zu erhalten, die weltweit einzigartig ist und die die Therapiesicherheit sowie die Ausrichtung an den individuellen Interessen und Wünschen des Patienten erheblich verbessern kann. Die Kassen sehen in dem Forschungsvorhaben ein Projekt, das exemplarisch sein könnte für weitere Versorgungsstudien, die Versorgungsmanagement und Therapiesicherheit deutlich verbessern könnten.

BMC-Kongress: Integrierte Versorgung stagniert aber kein Grund für
Pessimismus

Zukunftsmodelle der medizinischen Versorgung – Impulse für das Wahljahr 2013, unter diesem Motto stand der diesjährige BMC-Kongress. Prof. Dr. Volker Amelung wies gleich zu Beginn darauf hin, dass es im Feld der integrierten Versorgung (IV) noch einiges zu bestellen gibt. Sei es die Diskussion um die Einbindung der Pharmaindustrie in die Versorgungsverantwortung, die Konzentration der Ärzte auf ihre Kernkompetenzen, die Herstellung der Transparenz in den Vergütungssystemen, das Heben von Effizienzpotentialen mit Hilfe von IT-Modellen oder das Ringen um einen Innovationsfonds. Hier ist vieles offen und Politik und Akteure im Gesundheitswesen halten sich eher zurtück. Der Kongress hat es sicher daher zur Aufgabe gemacht, in den zahlreichen stagnierenden Aufgabenfeldern an Beispielen von good practice in 12 sehr unterschiedlich besetzten Foren auf Chancen und Herausforderungen der IV hinzuweisen. Die parlamentarische Staatssekretärin aus dem BMG, Ulrike Flach, hat dies im Eröffnungsteil als lobenswert herausgestellt, selbst aber wenig politische Antworten auf die Weiterentwicklung der integrierten Versorgung gegeben. Immerhin hielt sie es für erforderlich, Vernetzung und dezentrale Steuerung voranzutreiben. Sie kritisierte den G-BA, der seine gesetzliche Bringschuld bei der Umsetzung der Ambulant Spezialärztlichen Versorgung bislang noch nicht und daher nicht fristgerecht erbracht habe. Cornelia Prüfer-Storcks, Hamburger Gesundheitssenatorin, sprach sich dafür aus, Blockaden in der IV konsequent zu lösen und systematisch und zielgerichtet in Versorgungsinnovationen zu investieren. Es gäbe zu wenig Initiativen und nannte als ein Hemmnis die unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen aber auch die Zusatzbeitragsvermeidungs-Strategie der Krankenkassen, das Bremsen der Aufsichten, die mangelhafte Kreativität der kassenärztlichen Vereinigungen sowie das Vergaberecht. Die Hemmnisse sollten aber nicht pessimistisch stimmen, sie könne sich gut einen Innovationsfonds, gespeist aus dem Gesundheitsfonds vorstellen. Am wichtigsten seien jedoch nicht das Verhältnis von Kollektiv- und Selektivverträgen, sondern die überfällige Überwindung der Sektoren. Zuweilen amüsant waren die Ausführungen des Schweizer Nationalrats Ignatius Cassis, der im Wettbewerb nichts anderes sieht als die Prävention von Machtmissbrauch. Die in der Schweiz gefundene Antwort „Managed Care“ sei dank guter Kampagnen der Ärzteschaft mit einem Votum von 76 Prozent bei der Volksabstimmung – in einer direkten Demokratie habe das Volk immer Recht, auch wenn es keine guten Entscheidungen treffe – Abgelehnt worden. Sein Hinweis, der Begriff „manged care“ habe keine Gesundheits-, sondern eher eine Ökonomieseele ist wohl nicht ganz von der Hand zu weisen. Dennoch würden auch die Schweizer in der Integrierten Versorgung voranschreiten.

Nationaler Krebsplan: Beteiligte vereinbaren neue Dokumentations-
anforderungen

Am 10.1.2012 hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr eine Absichtserklärung zur Tumordokumentation unterzeichnet. Darin verpflichten sich alle wichtigen Akteure im Bereich der Krebsversorgung, gemeinsam und konsequent an einer datensparsamen einheitlichen Tumordokumentation mitzuarbeiten. Mit dieser Erklärung wird ein wichtiges Ziel des Nationalen Krebsplans umgesetzt. Unterzeichnet wurde die Erklärung von der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der privaten Krankenversicherung, der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Vertretung der Patientenorganisationen und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland. In einer neu zu gründenden Arbeitsgruppe ‑Datensparsame einheitliche Tumordokumentationwerden Experten und Vertreter der Institutionen nun gemeinsam Vorschläge zur Vereinfachung der erforderlichen Dokumentationsanforderungen erarbeiten.

Informationen zum Nationalen Krebsplan finden Sie unter:
http://www.bmg.bund.de/praevention/nationaler-krebsplan.html

Schweiz: Krankenkassenprämie bereiten größte Sorge

Die Krankenkassenprämien bereiten den Menschen in der Schweiz die größten Sorgen. Das hat jetzt das Konsumentenforum (KF) nach einer repräsentativen Umfrage bei rund 1000 Personen festgestellt. Von der Politik fordert die Organisation deshalb Lösungen. Das Konsumentenforum (KF) hat am Donnerstag in Bern seinen neuesten Pulsmesser vorgestellt. Rund 1000 Personen setzten in der Befragung durch Isopublic zwölf vorgegebene Themen auf eine sechsstufige Sorgenskala. Die steigenden Prämien der Krankenkassen erhielten die zweithöchste Note 5 und erwiesen sich damit als größte Sorge.

IKK Südwest/KV Saarland: Gemeinsam gegen den Sekundentod

IKK Südwest, Kassenärztliche Vereinigung Saarland und RpDoc® Solutions GmbH haben ein neuartiges Programm zur Arzneimittel-Therapiesicherheit vorgestellt.. Schirmherr des Projektes ist der saarländische Gesundheitsminister Andreas Storm. Die gleichzeitige Behandlung eines Patienten mit mehreren Arzneimitteln, die das sogenannte "QT-Intervall" im EKG verlängern, kann die Gefährdung für einen plötzlichen Herztod steigern. Die Nebenwirkungen werden in vielen Fällen nicht erkannt – weil die nicht zu kombinierenden Arzneimittel häufig durch verschiedene Ärzte verordnet werden. Aktuelle Risikowarnungen der deutschen, europäischen und amerikanischen Zulassungsbehörden weisen für Patienten, die Arzneimittel mit den Wirkstoffen Citalopram oder Escitalopram einnehmen, darauf hin, dass eine Kobination mit weiteren QT-Intervallverlängernden Arzneimitteln vermieden werden sollte. Beide Wirkstoffe werden oft bei Depressionen verordnet. Aus der Anzahl der jährlich in Deutschland verordneten Tagesdosen Citalopram und Escitalopram von mehr als 200 Millionen (Arzneiverordnungs-Report 2011) kann abgeleitet werden, dass bis zu 1,8 Millionen Menschen deutschlandweit mit diesen Wirkstoffen behandelt werden und von dem Risiko betroffen sein könnten. Hier setzt das bundesweit einzigartige Projekt der IKK Südwest und ihrer Kooperationspartner an, das mehrere internationale Alleinstellungsmerkmale aufweist und mit dem Innovationspreis Gesundheit der Financial Times Deutschland ausgezeichnet wurde. Mit Hilfe einer speziell entwickelten Software des Projektpartners RpDoc® Solutions GmbH werden auf Basis der Arzneimittelverordnungsdaten die Patienten ermittelt, die gleichzeitig mehrere QT-IV Arzneimittel verordnet bekommen und damit ein potentiell vermeidbares Risiko für den plötzlichen Herztod haben. Sofern der betroffene Patient sein Einverständnis dazu gibt, werden die ihn behandelnden Ärzte über die Gesamtmedikation und die ermittelten Risiken informiert. Dies ermöglicht es dem Arzt, gegebenenfalls alternative Arzneitherapien einzusetzen. Die Bewertung der potenziellen Risiken und die anschließende Information der Versicherten und Ärzte erfolgt in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Saarland. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der IKK Südwest unter der kostenfreien IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 oder bei der KV Saarland unter der Telefonnummer 0681/99 83 70.

Bundessozialgericht: BKK-Finanzausgleich rechtswidrig

Die Erhebung von Verbandsumlagen durch den BKK-Bundesverband zum Ausgleich finanzieller Hilfen für drei "notleidende" Betriebskrankenkassen ist rechtswidrig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 19.12.2012 entschieden. Nach Auffassung des 12. Senats des BSG waren die drei Bescheide, mit denen der BKK-Bundesverband im Jahr 2006 von einer in Baden-Württemberg ansässigen und dagegen klagenden BKK die Zahlung von rund 500.000 Euro Verbandsumlagen verlangte, unzulässig. Mit diesen Umlagen sollte sich die Klägerin - zusammen mit anderen BKKn - an insgesamt zirka 53 Millionen Euro finanzieller Hilfen beteiligen, die der Bundesverband für das Geschäftsjahr 2004 drei "notleidenden" BKKn (BKK für Heilberufe sowie BKK Bauknecht und beneVita BKK (später City BKK) - sämtlich inzwischen nicht mehr existent) gewährt hatte. Rechtsgrundlage war § 265 a SGB V in der bis Oktober 2006 geltenden Fassung i.V.m. Satzungsrecht des BKK Bundesverbandes. Danach bedarf die Entscheidung über die Hilfe der Zustimmung der beteiligten Landesverbände. Am Ausgleich nehmen nur Krankenkassen teil, deren Landesverbände zugestimmt haben. Diese Zustimmung ist im vorliegenden Fall aber nicht wirksam zustande gekommen, da sie an Bedingungen geknüpft war. Daher waren die Bescheide gegen die Klägerin als rechtswidrig einzustufen.

DAK/Forsa: Ende der Praxisgebühr kein Anreiz für mehr Arztbesuche

Auch ohne Praxisgebühr wollen die Menschen in Deutschland einer Umfrage zufolge nicht öfter zum Arzt gehen. 97 Prozent der Befragten erklärten, der Wegfall der Abgabe habe keinen Einfluss darauf, wie häufig sie im Wartezimmer sitzen. Die Zahl der Arztbesuche werde 2013 voraussichtlich nicht ansteigen, teilte die DAK-Gesundheit in Hamburg mit. Die Kasse hat die repräsentative Forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Lediglich sieben Prozent der Befragten haben eine anstehende Untersuchung oder Behandlung gezielt ins nächste Jahr verschoben, um die Praxisgebühr zu sparen - und zwar vor allem jüngere Menschen. "Bei den 18- bis 29-Jährigen gab rund jeder zehnte eine Verschiebung an", hieß es. "In der Altersgruppe über 60 Jahre waren es nur vier Prozent der Befragten." Zum Jahr der Bundestagswahl fällt die umstrittene Zehn-Euro-Gebühr pro Quartal für Besuche beim Arzt und Zahnarzt weg. Die Erwartung, die Zuzahlung könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Der Aufschlag war 2004 eingeführt worden. Die Menschen gingen nach den Ergebnissen der Befragung seltener zum Arzt als vermutet, betonte die Krankenkasse. Mit 57 Prozent war die Mehrzahl der Befragten zwischen ein und fünf Mal bei einem Mediziner. Sieben Prozent hatten 2012 überhaupt keinen Arzttermin.

DIHK: Gesundheitswirtschaft plant mit bis zu 55.000 neuen
Arbeitsplätzen

Die deutsche Gesundheitswirtschaft geht mit großem Optimismus ins neue Jahr. Viele Unternehmen wollen Personal aufbauen. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtete, wies DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann auf Ergebnisse einer Branchenumfrage seines Verbandes hin. Insbesondere aufgrund des demografischen Wandels wachse die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und -produkten. Bis zu 55.000 neue Arbeitsplätze werden Driftmanns Prognose nach 2013 in der Branche entstehen. Der größte Teil gehe dabei auf das Konto der personalintensiven Gesundheitsdienstleister, sagte der DIHK-Chef. Die Gesundheitsbranche ist hierzulande mit rund 4,8 Millionen Beschäftigten einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige und umfasst Pharmakonzerne und Medizintechnik-Hersteller ebenso wie Arztpraxen, Pflegeheime oder den Arzneimittelhandel. "Die Gesundheitswirtschaft schätzt ihre Lage insgesamt positiv ein, wenn auch ein wenig verhaltener als zuvor", heißt es in dem Bericht. Gut laufen derzeit die Geschäfte vor allem bei den Gesundheits- und sozialen Diensten sowie in der Pharmaindustrie.

 

 

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"Alles Gescheite ist schon gedacht worden. Man muss nur versuchen, es noch einmal zu denken" (Johann Wolfgang von Goethe)